{"id":529,"date":"2022-12-13T19:54:49","date_gmt":"2022-12-13T19:54:49","guid":{"rendered":"https:\/\/new.elios.com\/?p=529"},"modified":"2022-12-13T19:54:49","modified_gmt":"2022-12-13T19:54:49","slug":"positionspapier-zu-chatkontrolle-innenministerin-faeser-will-koalitionsvertrag-brechen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/new.elios.com\/?p=529","title":{"rendered":"Positionspapier zu Chatkontrolle: Innenministerin Faeser will Koalitionsvertrag brechen"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesinnenministerin will alle Chatnachrichten ohne Anlass durchsuchen. Das geht aus einem Positionspapier des Ministeriums hervor, das wir ver\u00f6ffentlichen. Im Koalitionsvertrag steht das Gegenteil. Koalitionspartner und sogar die eigene Fraktion kritisieren den Vorschlag heftig. <\/p>\n<p>Innenministerin Nancy Faeser stellt sich gegen die Koalition und Teile ihrer Fraktion. (Archivbild)  <span class=\"media-license-caption\">  \u2013   Alle Rechte vorbehalten <a href=\"https:\/\/www.imago-images.de\/st\/0193483439\">IMAGO \/ Future Image<\/a><\/span><\/p>\n<p>Innenministerin Nancy Faeser will gegen den Willen ihrer Koalitionspartner und der eigenen Fraktion die Chatkontrolle durchsetzen. Das geht aus einem Positionspapier des Bundesinnenministeriums hervor, das wir <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/#2022-11-22_BMI_Entwurf-Positionspapier-CSA-VO\">in Volltext ver\u00f6ffentlichen<\/a>. Die Ampel-Regierung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung \u2013 und streitet sich heftig.<\/p>\n<p>Laut dem Positionspapier will das Innenministerium am umstrittenen \u201eClient-Side-Scanning\u201c festhalten. Der Einsatz dieser Technologie w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass E-Mails, Messenger-Dienste und weitere Kommunikationsplattformen <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2022\/eu-plaene-einfach-erklaert-warum-die-chatkontrolle-grundrechte-bedroht\/\">anlasslos und massenhaft \u00fcberwacht werden<\/a>. Beim Client-Side-Scanning werden Inhalte auf den Ger\u00e4ten der Nutzer:innen vor dem Versand von Nachrichten durchsucht und somit eine sp\u00e4tere Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung unterlaufen.<\/p>\n<p>Zwar schreibt das BMI in ihrem Positionspapier, dass eine durchg\u00e4ngige und sichere Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung unerl\u00e4sslich sei. Dies ist jedoch nach Aussagen weltweit f\u00fchrender Verschl\u00fcsselungsforscher:innen <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2021\/client-side-scanning-beruehmte-it-sicherheitsforscherinnen-warnen-vor-wanzen-in-unserer-hosentasche\/\">technisch unm\u00f6glich<\/a>, wenn Client-Side-Scanning implementiert wird.<\/p>\n<h3>Gegen Koalitionspartner und Koalitionsvertrag<\/h3>\n<p>Faeser stellt sich mit dem Papier gegen den Koalitionsvertrag. Dort <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/resource\/blob\/974430\/1990812\/04221173eef9a6720059cc353d759a2b\/2021-12-10-koav2021-data.pdf#page=18\">hei\u00dft es explizit<\/a>: \u201eAllgemeine \u00dcberwachungspflichten, Ma\u00dfnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab.\u201c<\/p>\n<p>Das Innenministerium widerspricht damit auch dem liberalen Koalitionspartner. Das Justizministerium und das Digitalministerium, beide von der FDP gef\u00fchrt, haben sich deutlich gegen die Chatkontrolle positioniert und dem Innenministerium ihre \u201eRoten Linien\u201c \u00fcbersandt, <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2022\/klare-kante-gegen-chatkontrolle-fdp-papier-bringt-innenministerin-faeser-in-zugzwang\/\">die netzpolitik.org im Volltext ver\u00f6ffentlicht hat<\/a>.<\/p>\n<p>In dem Dokument der FDP-Ministerien hei\u00dft es, dass Messenger, Cloud-Speicher und Audiokommunikation im Gesetz ausgenommen werden sollen und Client-Side-Scanning explizit ausgeschlossen werden muss. Au\u00dferdem lehnen die Ministerien die Detektion von Grooming und von neuem Material, beispielsweise durch den Einsatz \u201ek\u00fcnstlicher Intelligenz\u201c ab. Auch eine Identifizierung von Nutzer:innen mittels Personalausweis soll ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Keiner dieser Punkte ist im Positionspapier des BMI genannt. Stattdessen ist dort 15 Mal von einer \u201eKonkretisierung\u201c die Rede, also der Korrektur von Details statt einer grundlegenden Infragestellung des Vorhabens.<\/p>\n<h3>Alle gegen Innenministerin Faeser<\/h3>\n<p>Der FDP-Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser erinnert an die klare Position der FDP: \u201eWir haben im Koalitionsvertrag aus gutem Grund das Recht auf Verschl\u00fcsselung verankert und das gilt. Die Freien Demokraten haben und werden sich gegen jede Form einer Chatkontrolle stellen.\u201c<\/p>\n<p>Auch die SPD bezieht sich auf den Koalitionsvertrag. In einer <a href=\"https:\/\/www.spdfraktion.de\/presse\/pressemitteilungen\/sexuellen-missbrauch-ohne-beschraenkung-kommunikationsfreiheit-wirksam\">Pressemitteilung zur Chatkontrolle<\/a> aus vergangenem Mai hei\u00dft es, dass der Koalitionsvertrag f\u00fcr die SPD-Fraktion \u201eMa\u00dfgabe f\u00fcr die Verhandlungen\u201c sei. Dort habe man allgemeine \u00dcberwachungspflichten und Ma\u00dfnahmen zum Scannen privater Kommunikation ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Noch konkreter <a href=\"https:\/\/annakassautzki.de\/2022\/05\/31\/statement-chatkontrollen\/\">\u00e4u\u00dferte sich damals SPD-Digitalpolitikerin Anna Kassautzki<\/a>: \u201eDieser Vorschlag der Kommission geht mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen und inakzeptablen Grundrechtseinschr\u00e4nkungen einher, ist mit dem Koalitionsvertrag der amtierenden Regierungskoalition nicht vereinbar, ist meines Erachtens weder grundgesetzkonform noch mit EU-Recht vereinbar.\u201c<\/p>\n<p>Der digitalpolitische Verein D64, der gute Beziehungen zur SPD hat, <a href=\"https:\/\/d-64.org\/bundesregierung-plant-ende-der-privaten-kommunikation\/\">kritisiert Innenministerin Faeser heute scharf<\/a>. Der Co-Vorsitzende Erik Tuchtfeld sagt: \u201eWenn die Bundesregierung den eigenen Koalitionsvertrag ernst nimmt, muss sie sich auf EU-Ebene entschieden gegen die Chatkontrolle stellen.\u201c Es sei insbesondere Nancy Faesers Aufgabe als Verfassungsministerin, Grundrechte und Demokratie in Deutschland zu verteidigen.<\/p>\n<p>Kritik kommt auch von den Gr\u00fcnen. Der gr\u00fcne Digitalpolitiker Tobias B. Bacherle sagt, dass der Koalitionsvertrag \u201eabsolut eindeutig\u201c sei. Die Chatkontrolle schie\u00dfe weit \u00fcber das Ziel hinaus.<\/p>\n<h3>Innenministerium verhandelt auf EU-Ebene<\/h3>\n<p>Das Positionspapier ist zun\u00e4chst nur ein Entwurf des Innenministeriums. Nun verhandeln die Koalitionspartner \u00fcber die endg\u00fcltige Position der Bundesregierung. Die Positionen k\u00f6nnten gegens\u00e4tzlicher nicht sein: Faeser will die Chatkontrolle, Koalitionspartner und Teile der eigenen Fraktion sind dagegen.<\/p>\n<p>Doch w\u00e4hrend die Koalition noch streitet, <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2022\/protokoll-und-drahtberichte-ampel-traegt-chatkontrolle-im-eu-minister-rat-grundsaetzlich-mit\/\">verhandelt Faesers Ministerium schon in Br\u00fcssel<\/a>\u00a0\u00ad\u00ad\u00ad\u2013 und tr\u00e4gt das Gesetzesprojekt mit.<\/p>\n<p><em>Hier das Dokument in Volltext:<\/em><\/p>\n<p><strong>Datum:<\/strong> 22.11.2022<br \/>\n<strong>Beh\u00f6rde:<\/strong> Bundesministerium des Innern und f\u00fcr Heimat<br \/>\n<strong>Status:<\/strong> Entwurf<\/p>\n<h1>Positionspapier der Bundesregierung<\/h1>\n<h2>Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO)<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen h\u00f6chste Priorit\u00e4t. Daher begr\u00fc\u00dft die Bundesregierung den Kommissionsentwurf als gemeinsames europ\u00e4isches Vorgehen, das klare und dauerhafte Rechtsgrundlagen schafft. Ein einheitlicher europ\u00e4ischer Rechtsrahmen mit effektiven Meldewegen stellt einen wesentlichen Schritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern dar. Dabei ist es wichtig, die Anbieter einschl\u00e4giger Dienste der Informationsgesellschaft st\u00e4rker in die Verantwortung zu nehmen. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass die geplanten Regelungen der CSA-VO im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen insbesondere an den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und an den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Kommunikation stehen. Ein hohes Datenschutzniveau, ein hohes Ma\u00df an Cybersicherheit, einschlie\u00dflich einer durchg\u00e4ngigen und sicheren Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung in der elektronischen Kommunikation sind f\u00fcr die Bundesregierung unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<p>Es werden die folgenden Forderungen der Bundesregierung festgehalten:<\/p>\n<h3>Risikomanagement und abgestufte Verfahren<\/h3>\n<p>Erforderlich sind Konkretisierungen der Anforderungen und Ma\u00dfst\u00e4be an das Risikomanagement i.S.d Art. 3 bis 6. Sowohl Anbieter als auch Nutzer m\u00fcssen im Sinne von Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit wissen, welche Daten bzw. Parameter zugrunde gelegt werden (k\u00f6nnen) und in welchem Ma\u00dfe diese gewichtet werden.<br \/>\nIm VO-E ist festzustellen, dass die Pflichten des Risikomanagements ohne den Einsatz von Aufdeckungstechnologien i.S.d. Art. 10 VO-E zu erf\u00fcllen sind.<br \/>\nFestlegung des Stufenverh\u00e4ltnisses zwischen Risikominimierungsma\u00dfnahmen und Aufdeckungsanordnungen im Verordnungstext: Vor einer m\u00f6glichen Aufdeckungsanordnungen sind zun\u00e4chst alle milderen Mittel (verpflichtend) auszusch\u00f6pfen.<br \/>\nKonkretisierung der Vorgaben zur Altersverifikation: Verpflichtende Altersverifikationen m\u00fcssen eine anonyme oder jedenfalls pseudonyme Nutzung betroffener Dienste weiterhin erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h3>Konkretisierung der Voraussetzungen f\u00fcr den Erlass von Aufdeckungsanordnungen<\/h3>\n<p>Der Verordnungsentwurf sieht die M\u00f6glichkeit der Anordnungen zum Aufdecken von bereits bekannten sowie neuen Missbrauchsdarstellungen und \u201eGrooming\u201c vor. Aus Sicht der Bundesregierung bedarf die Ausgestaltung m\u00f6glicher Anordnungen deutlicher Konkretisierung, um einen gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Schutz aller betroffenen Grundrechte sicherzustellen. Neben die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzer von Diensten, die Adressat einer Aufdeckungsanordnung werden, treten die Grundrechte von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder und Jugendlicher. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere folgende Konkretisierungen zu fordern:<\/p>\n<p>Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe im Verordnungstext insbesondere \u201eerhebliches Risiko\u201c i.S.d. Artikel 7 Abs. 3 VO-E \u201ein betr\u00e4chtlichem Umfang\u201c i.S.v. Artikel 7 Abs. 5, 6, 7.<br \/>\nKonkretisierung der Vorgaben f\u00fcr eine Abw\u00e4gungsentscheidung i.S.d. Artikel 7 Abs. 4 lit. b).<br \/>\nKonkretisierung der Vorgaben f\u00fcr begrenzte, m\u00f6glichst zielgerichtete Anordnungen nur auf einen \u201eidentifizierbaren Teil oder Aspekt\u201c eines betroffenen Dienstes i.S.d Art. 7 Abs. 8 UAbs. 3 lit. a).<br \/>\nKonkretisierung und Sicherstellung, dass alle Nutzerinnen und Nutzer von Diensten, die Adressat einer Aufdeckungsanordnung werden, in geeigneter, abstrakter Weise i.S.d. Art. 10 Abs. 5 \u00fcber die in dem betroffenen Dienst durchzuf\u00fchrenden Aufdeckungen sowie Meldungen potenziellen sexuellen Missbrauchs von Kindern informiert werden.<\/p>\n<h3>Technologieoffenheit sowie Gew\u00e4hrleistung einer durchg\u00e4ngigen und sicheren Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung<\/h3>\n<p>Konkretisierung der Anforderungen an technische Ma\u00dfnahmen i.S.d. Art. 7 und 10 VO-E unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieoffenheit: Der Einsatz von Ma\u00dfnahmen, die zu einem Bruch, einer Schw\u00e4chung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung f\u00fchren, ist durch konkretere technische Anforderungen im VO-E auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h3>Umgang mit Grooming<\/h3>\n<p>Konkretisierung eines abgestuften Verfahrens zur Aufdeckung von Grooming bei Kommunikation mit einem \u201echild user\u201c i.S.d. CSA-VO: Der Einsatz von Technologien zur Aufdeckung von Grooming ist nur in einem abgestuften Verfahren bei vorheriger Kenntnis aller Kommunikationsteilnehmer m\u00f6glich. Wird Grooming identifiziert, sollten Meldungen zun\u00e4chst an Erziehungsberechtigte und in einem zweiten Schritt an das EU-Zentrum \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<h3>Beschleunigte Meldewege<\/h3>\n<p>Konkretisierung im Verordnungstext, dass Meldungen von Missbrauchsdarstellungen bzw. Grooming ohne zeitlichen Verzug an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden.<\/p>\n<h3>Mehr Gestaltungsspielraum bei der einzurichtenden Beh\u00f6rdenstruktur in den Mitgliedstaaten<\/h3>\n<p>Flexibilisierung der Anforderungen an die Ausgestaltung der Koordinierungsbeh\u00f6rden; insbesondere bzgl. der geforderten Unabh\u00e4ngigkeit, zur effektiven Nutzbarmachung bestehender Strukturen.<br \/>\nPolitisch-strukturelle Einbindung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs bei der Arbeit der nationalen Koordinierungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<h3>Aufgaben und Governance Struktur des EU-Zentrums f\u00fcr die Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung sexuellen Kindesmissbrauchs<\/h3>\n<p>Konkretisierung der Aufgaben des EU-Zentrums im Bereich der Pr\u00e4vention, Unterst\u00fctzung, Forschung und Aufarbeitung unter st\u00e4rkerer Ber\u00fccksichtigung der Offline-Dimension sexuellem Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Verordnungstext.<br \/>\nStrukturelle Beteiligung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs bei der T\u00e4tigkeit des EU-Zentrums durch die Gr\u00fcndung eines Betroffenenbeirates \u2013 vgl. beiliegend \u00fcbermittelten Formulierungsvorschlag.<br \/>\nKonkretisierung der Aufgabenabgrenzung zwischen EU-Zentrum und Europol im Verordnungstext, um Synergien f\u00fcr eine effektive Strafverfolgung zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden. Dies schlie\u00dft eine Pr\u00fcfung ein, inwieweit die bei Europol bereits etablierten Prozesse genutzt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nSchaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage f\u00fcr den Austausch personenbezogener Daten zwischen beiden Einrichtungen, um die k\u00fcnftige Zusammenarbeit in der Praxis zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nKonkretisierung, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen das EU-Zentrum auf Unterst\u00fctzungsleistungen von Europol zur\u00fcckgreifen soll, und Aufnahme klarer Regelungen in die Verordnung, um negative Auswirkungen auf die Kernaufgaben von Europol zu vermeiden.<br \/>\nHarmonisierung der Governance-Struktur des geplanten EU-Zentrums mit den bew\u00e4hrten und j\u00fcngst von den Ko-Gesetzgebern best\u00e4tigten Governance-Strukturen von Europol, um einen angemessenen Interessenausgleich zwischen mitgliedstaatlicher und EU-Ebene zu gew\u00e4hrleisten. Die Einrichtung eines Exekutivrates sowie die vorgeschlagenen Vetorechte der Kommission lehnt die Bundesregierung ausdr\u00fccklich ab.<\/p>\n<p><span class=\"vgwort\"><\/span><\/p>\n<p>Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. <br \/>Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterst\u00fctze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/spenden\/?via=rss\">jetzt mit einer Spende<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesinnenministerin will alle Chatnachrichten ohne Anlass durchsuchen. Das geht aus einem Positionspapier des Ministeriums hervor, das wir ver\u00f6ffentlichen. Im Koalitionsvertrag steht das Gegenteil. Koalitionspartner und sogar die eigene Fraktion kritisieren den Vorschlag heftig. Innenministerin Nancy Faeser stellt sich gegen die Koalition und Teile ihrer Fraktion. 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